LG Frankfurt / Main: Knapp 77.000 Euro für Glücksspieler zurück

Mit Urteil vom 29.7.2022 hat das Landgericht Frankfurt am Main einen Glücksspielanbieter aufgrund eines Verstoßes gegen § 4 Abs. 4 GlückStV zur Rückzahlung von knapp 77.000 Euro an den Glücksspieler verurteilt.

Was war passiert?

Der Glücksspieler hatte im Zeitraum zwischen März 2017 und September 2020 das deutschsprachige Glücksspielangebot des Internetseitenbetreibers genutzt und hatte hierbei in Summe einen Betrag von rund 77.000 Euro verloren, die er sodann vom Glücksspielanbieter erstattet verlangte.

Die Entscheidung des Gerichts

Das Landgericht Frankfurt am Main bejaht einen entsprechenden Rückzahlungsanspruch. Damit reiht sich das Landgericht Frankfurt am Main in eine Reihe zahlreicher weiterer land- und oberlandesgerichtlicher Entscheidungen ein, die einen Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag angenommen haben. Dieser stellt einen Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot i.S.d. § 134 BGB dar und führt somit zur Nichtigkeit des Vertrages. Dies wiederum führt dazu, dass die Glücksspielverluste vom Anbieter nach § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB erstattet verlangt werden können.

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